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Gestaltungsvorschriften für Grabsteine

Die Größe und das Aussehen eines Grabsteins unterliegen in Deutschland der jeweils geltenden Friedhofsordnung. Grabsteine werden vorwiegend aus Naturstein hergestellt. Inzwischen werden aber auch ausgefallenere Möglichkeiten angeboten. So werden heutzutage Grabsteine aus Metall gefertigt, die zum Gedenken an den Verstorbenen ein Fach für persönliche Gegenstände des Verstorbenen bieten.

Beschränkungen für Grabsteine

Bei der Gestaltung des Grabsteins steht der Steinmetz den Angehörigen beratend zur Seite. Er berät bei der Wahl des Materials, der Art und der Form der Schriftzeichen sowie der Verzierung des Steins durch Bildmotive. Bei der Wahl des Grabsteins sind die Vorgaben des Friedhofs zu beachten. Jeder Friedhof legt in der Friedhofsordnung genaue Regelungen über die Gestaltung des Grabsteins fest. Definiert wird dabei z. B. die zulässige Größe. Das Aussehen des Grabsteins muss zudem in das Gesamtbild des Friedhofs passen.

Steinarten für Grabsteine

Ein Grabstein kann aus verschieden Steinarten gefertigt werden. Zu den geeigneten Steinen gehören sogenannte Hart- und Weichgesteine. Vorteil des Hartgesteins ist die höhere Widerstandsfähigkeit im Vergleich zu Weichgestein. Ein Hartgestein ist beispielsweise Granit. Granit ist sehr beständig und kann so bearbeitet werden, dass er sich zu jeder Jahreszeit leicht reinigen lässt. Zur Gruppe der Weichgesteine gehören z. B. Marmor, Kalk- und Sandstein. Die jeweiligen Farbtöne der Steine werden durch die Arbeit des Steinmetzes erreicht.


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